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Fachbeiträge
Wo liegt die Grenze zwischen Zweckänderung und Satzungsänderung?
Die Grenzziehung zwischen Satzungsänderung und Zweckänderung ist von großer praktischer Bedeutung. Eine Zweckänderung kann nur mit Zustimmung aller (!) stimmberechtigten Mitglieder des Vereins (100 % Ja-Stimmen) beschlossen werden. Wann liegt also noch eine (einfache) Satzungsänderung vor und wann eine Zweckänderung und damit ein Eingriff in den Kernbereich des Satzungszwecks, der vom Gesetzgeber besonders geschützt wird? Mit dieser Frage befasst sich auch ein Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken.
Haftung für nicht-abgeführte Steuern
Die hier vorgestellte Entscheidung erging zum GmbH-Recht. Sie ist aber nach der Rechtsprechung in den Grundsätzen auch auf den Vorstand bzw. den Verein nach § 26 BGB übertragbar.
Kann man per Vereinszeitung "schriftlich“ zur Mitgliederversammlung einberufen?
Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Urteil festgestellt, dass die Einladung per Vereinszeitschrift unter Umständen als schriftliche Einberufung zur Mitgliederversammlung angesehen werden kann.
Kinderhüpfburg: Verkehrssicherungspflicht des Vereins
Veranstaltet der Verein ein Fest, ist oft eine Hüpfburg die Attraktion für die kleinen Gäste. Der Verein muss hier aber bedenken, dass er während des Betriebs der Hüpfburg seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Doch auch die Verkehrssicherungspflicht des Vereins hat ihre Grenzen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.
Muss der Verein wegen Verstoßes gegen das AGG zahlen?
Muss der Verein wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zahlen? So schnell kann ein Verein in die Fallen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geraten: Ein Förderverein wollte eine Ausbildungsstelle ausschreiben. Diese sollte vor allem auf weibliche Personen mit Migrationshintergrund zugeschnitten sein.