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Fachbeiträge
Was ist mit unentgeltlichen/verbilligten Mahlzeiten?
Mahlzeiten, die an Vereins-Arbeitnehmer arbeitstäglich, unentgeltlich oder verbilligt abgegeben werden, sind mit einem bestimmten amtlichen Sachbezugswert lohnsteuerlich bei der Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.
Üble Nachrede, wenn der Vorstand den Verein verlässt
Nicht selten verlässt der Vorstand den Verein im Unfrieden. „Nachtreten“ von beiden Seiten ist dann leider auch keine Seltenheit. Doch weder das Mitglied, das den Verein verlässt, noch der Verein muss sich alles gefallen lassen. Gegen üble Nachrede kann und sollte man sich wehren.
Der Verein als Arbeitgeber von Amateurfußballspielern
Grundsätzlich fungiert der Verein als Arbeitgeber für Personen, die er bezahlt. Amateurfußballspieler, die vom Verein monatliche Zahlungen in Höhe von 9-2.500 € erhalten, sind nicht aber nicht ohne weiteres als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzusehen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.
Spendenhaftung bei unrichtiger Bescheinigung von Aufwandsspenden
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.06.1999 ist die steuerliche Anerkennung sogenannter Aufwandsspenden an gemeinnützige Vereine nach § 10b Abs. 3 S. 4 und 5 EStG in engen Voraussetzungen (noch) zulässig und als Geldspende zu behandeln. Dieses Instrument des abgekürzten Zahlungsweges im Spendenverfahren wird in der Praxis häufig angewendet und leider auch häufig missbraucht, sodass dieses Verfahren zunehmend in der Kritik steht und seine Abschaffung diskutiert wird.
Regelsteuersatz bei Vermietung von Bootsliegeplätzen
Ein Segelverein, der Bootsliegeplätze an Nichtmitglieder vermietet, muss auf diese Umsätze 19% Umsatzsteuer abführen. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil.