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Fachbeiträge
Pflege von Sportanlagen ist kein Zweckbetrieb
Das Thema der Überlassung von kommunalen Sportanlagen und sonstiger Einrichtungen an Vereine ist ein Dauerbrenner. Übernimmt ein Verein damit im Kern für die Kommune die Pflege und Instandhaltung der Anlagen und Räume, handelt es sich dabei um keinen steuerbegünstigten Zweckbetrieb.
Arbeitsrecht: Welches Gericht entscheidet beim Trainer?
Ist der Trainer Arbeitnehmer oder nicht? Gilt für seinen Vertrag das Arbeitsrecht und ist damit das Arbeitsgericht für ihn zuständig? Fragen, mit denen sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einer Entscheidung auseinandersetzte.
Amtsdauer eines Notvorstands: Wann ist eine Vorstandwahl wirksam?
In einem Schützenverein gab es Querelen mit dem Vorstand. Das Registergericht setzte deshalb einen Notvorstand (§ 29 BGB) ein. Der Notvorstand hatte die Aufgabe, eine erneute Mitgliederversammlung mit Neuwahlen für den Vorstand durchzuführen.
Stimmrecht eines Mitglieds bei Ausschluss aus dem Verein
Bei Mitgliederversammlungen kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Frage, wann ein Mitglied bei einer konkreten Abstimmung vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Dies regelt das Vereinsrecht in § 34 BGB. In einem Fall des Kammergerichts Berlin ging es um ein Vorstandsmitglied, dessen Ausschluss aus dem Verein beantragt wurde.
Umsatzsteuer im Verein
Auch ein gemeinnütziger Verein bleibt nicht gänzlich von der Umsatzsteuer verschont. Umsätze im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen generell der Umsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19%. Umsätze im satzungsmäßigen Zweckbetrieb sind nicht grundsätzlich steuerfrei; sofern USt-Pflicht besteht, unterliegen die Umsätze jedoch dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Auch die Vermögensverwaltung kann von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sein. Einzig die Einnahmen des Ideellen Bereichs, z. B. Mitgliederbeiträge, Spenden und Zuschüsse etc., unterliegen nicht der Umsatzsteuer; allerdings gilt dies auch nur unter der Voraussetzungen, dass es sich um sog. echte Mitgliederbeiträge oder echte Zuschüsse handelt, bei denen sich keine Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen.