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Fachbeiträge
Fehlende Kenntnis der Geschäftsführung bei Krisenanzeichen im Verein
Die folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist zu § 64 GmbH-Gesetz ergangen. Sie ist deshalb mangels Vergleichbarkeit im Vereinsrecht nicht direkt anwendbar. Die hier festgelegten Grundsätze lassen sich jedoch sehr wohl auf die Tätigkeit eines Vereinsvorstandes übertragen. Auch der Vereinsvorstand ist nach § 42 BGB zur Antragstellung im Insolvenzfall ebenfalls gesetzlich verpflichtet.
Vorsicht bei Vereinsnamen und geschützten Marken
Ein Ringerverein in Frankfurt bestand seit vielen Jahren als „AC Eckenheim“ und benannte sich 2009 in „AC Eintracht Frankfurt“ um. Er sicherte sich eine gleichlautende Domain und meldete den neuen Namen als Marke beim Europäischen Markenamt an.
Haftung des Veranstalters für tödlichen Pferdeunfall
Ein beklagter Verein veranstaltete ein Reit- und Springturnier. Bei einem Parcour verletzte sich das Pferd des Klägers erheblich an einem Fangständer und musste eingeschläfert werden. Der Kläger nahm den Veranstalter auf Schadenersatz in Anspruch. Mit Erfolg?
Vorsicht vor Spielen im Zeltlager
Ein siebenjähriger Junge nahm mit seinem Vater an einem Zeltlager teil. Während eines Singspiels kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall: Während der Aufführung war der Vater des Jungen von einem Mädchen mittels einer „Fingerpistole“ erschossen worden. Ist das ein gefährliches Spiel?
Wie weit darf das Registergericht bei Erstanmeldungen prüfen?
Bei der Erstanmeldung eines e. V. darf das Registergericht die Satzung inhaltlich nur unter bestimmten Gesichtspunkten prüfen.