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Fachbeiträge
Notvorstand kann Bestellung ablehnen
Ein Notvorstand, der nach § 29 BGB bestellt worden ist und dem bei der Übernahme des Amtes nicht bewusst war, welche Anforderungen auf ihn zukommen und der deswegen das Amt wieder aufgeben will, kann das Amt nach den allgemeinen vereinsrechtlichen Regelungen niederlegen.
Schadensersatzanspruch eines Fotografen für Homepage-Fotos
Wer ein Foto ohne Zustimmung des Fotografen auf seiner Homepage veröffentlicht, schuldet dem Fotografen als dem Inhaber des Urheberrechts Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr. Die Höhe dieser Gebühr kann auf der Grundlage eines Lizenzbetrages bemessen werden, den der Fotograf für das Foto mit seinem Auftraggeber vereinbart hat.
Satzungsänderung: Protokollkopie muss nicht original unterschrieben werden
Zur Anmeldung einer Satzungsänderung im Vereinsregister ist es nach § 71 Abs. 1 BGB erforderlich, dass dem Registergericht die Abschrift des Protokolls der Mitgliederversammlung vorgelegt wird. Diese Abschrift muss nicht eigenhändig unterschrieben sein. Daneben muss dem Registergericht der vollständig – neu gefasste Wortlaut – der Satzung vorgelegt werden.
Beschäftigung im Verein: Eckpunkte im Überblick
Auch für Beschäftigte in Ihrem Verein gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen; selbst wenn Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist und die Tätigkeiten im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtliches Engagement bezeichnet werden, kann ein Arbeitsverhältnis im Rechtssinne bestehen.
Wie verhält man sich bei Post vom Vereinsregister?
Ein Verein muss regelmäßig Änderungen beim Registergericht anmelden, wie z. B. Satzungsänderungen oder Änderungen in der Vorstandszusammensetzung. Was tun, wenn diese Änderungen nicht eingetragen werden und der Verein einen Brief vom Registergericht bekommt?