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Fachbeiträge
Kein ermäßigter USt-Satz für Bistrobetrieb
Soweit ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens neben seiner anerkannten Behindertenwerkstatt ein Bistro führt, fallen die Einnahmen nicht in den Zweckbetrieb mit dem ermäßigten USt-Satz.
Übungsleiterfreibetrag – Keine Anrechnung auf Grundsicherung im Alter
Honorare für Unterrichtstätigkeiten an einer Volkshochschule werden im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.
Restaurationsumsätze
Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer ermäßigt besteuerten Lieferung (=> „zum Mitnehmen“ = 7% USt) als auch im Rahmen einer nicht-ermäßigt besteuerten sonstigen Leistung (=> „Zum Hieressen“ = 19% USt) abgegeben werden.
Betroffene Vorstandsmitglieder dürfen bei Strafentscheidungen nicht mitwirken
Sind Vorstandsmitglieder durch ein Fehlverhalten eines Mitglieds selbst betroffen, dürfen sie bei Ordnungsmaßnahmen gegen das Mitglied nicht beteiligt sein.
Dienstwagenüberlassung: Keine Fahrtüchtigkeit = keine Steuerpflicht
Im Vereins- und Verbandsbereich erhalten Festangestellte/Arbeitnehmer, meist angestellte Führungskräfte, von ihrem Arbeitgeber als zusätzliche Entlohnung einen Dienstwagen zur eigenen Nutzung überlassen. Wird ein Firmenwagen gestellt, muss der Verein/Verband diesen geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen und als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit miterfassen.