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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Nachfolge bei Tod nicht geregelt

Der 1. Vorsitzende ist kurz nach Amtsantritt verstorben. Die Satzung regelt in diesem besonderen Fall nichts. Wie ist jetzt bezüglich einer Vorstands(neu)wahl zu verfahren?
  • Die Satzung regelt die Zusammensetzung des Vorstands und das Zustandekommen dortiger Beschlüsse.

  • Wenn diese vorgeschriebene Anzahl an Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden ist, können keine Beschlüssesatzungsgemäß gefasst werden und somit nichtig.

  • Zuwiderhandlung des (Rest-)Vorstands kann ggf. zu Schadenersatzansprüchen führen.

 

Nachrücken im Vorstand?

Der 1. Vorsitzende stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. Muss sich der (bisherige) 2. Vorsitzende für dieses Amt zur Verfügung stellen?

  • Sofern die Satzung keine entsprechende Regelung beinhaltet, rückt der stellvertretende Vorsitzende nicht automatisch auf die erste Position auf.

 

Name des Vereins

Hat der Gründungsname eines Vereins (ewigen) "Bestandsschutz" oder kann der Name durch die Mitgliederversammlung geändert werden?

 

Namensgebung

Sind bei der Namensgebung im Zuge einer Gründung eines Vereins bestimmte Richtlinien zu beachten?

  • Der Name eines Vereins muss grundsätzlich als solcher verstanden werden, d. h. eine willkürliche Buchstaben- und/oder Ziffernkombination ist nicht möglich.

  • Es dürfen keine Namen gewählt werden, durch die es zu Verwechslungen mit bereits bestehenden Vereinen kommen kann.

  • Es dürfen keine Namen verwendet, die irreführend sind und der wahren Betätigung des Vereins zuwiderlaufen.


Neuwahl notwendig?

Unser 2. Vorsitzender hat sein Amt niedergelegt. Die nächsten turnusmäßigen Wahlen sind erst in knapp zwei Jahren. Kann die Position so lange unbesetzt bleiben oder müssen vorgezogene Neuwahlen stattfinden?

  • Sofern die Satzung diese Situation nicht eindeutig regelt, müssen Sie u. E. eine außerordentliche Mitgliederversammlungeinberufen und dort eine entsprechende Wahl durchführen.

 

Nicht-Mitglieder bei Mitgliederversammlung

Wie verhalte ich mich als Versammlungsleiter, wenn Nicht-Mitglieder zur Mitgliederversammlung erscheinen?

 

Nicht-Mitglieder im Vorstand

Können Nicht-Mitglieder in Vorstandspositionen gewählt werden?

  • Sofern die Satzung nicht regelt, dass zwingend nur Mitglieder in Vorstandsämter gewählt werden können, ist dies möglich.

 

Notvorstand

Hat ein vom Amtsgericht eingesetzter Notvorstand das Recht, Immobilien des Vereins eigenmächtig zu veräußern?

  • Auch ein Notvorstand hat die Bestimmungen der Satzung zu beachten. Zuwiderhandlung kann auch hier ggf. zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Nutzungsrecht versagt

Ist es rechtens, dass ein Vorstandsmitglied einem Nicht-Vorstandsmitglied die Nutzung der vereinseigenen Anlagen versagt?

  • Solange ein Mitglied das entsprechende Hausrecht beachtet und ihm auch sonst keine Verfehlungen nachzuweisen sind, hat es uneingeschränktes Nutzungsrecht von allen vereinseigenen Anlagen.

 

Nutzungsüberlassung Vereinsgelände

Seit Jahren wird einem Vereinsmitglied das Vereinsgelände kostenlos überlassen, damit das Mitglied seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Nun wird diese Nutzungsüberlassung beendet, mit der Begründung, gemeinnützige Vereine könnten Dritten keine Grundstücke überlassen, wenn diese damit Gewinne erzielten. Ist diese Aussage korrekt?

  • Grundsätzlich können gemeinnützige Vereine ihre Grundstücke Dritten überlassen (vermieten/verpachten), auch wenn diese Vertragspartner ihrerseits Gewinne mit dem/durch das Grundstück erzielen.

  • Vorsicht ist allerdings bei einer kostenlosen Nutzungsüberlassung an Mitglieder insofern geboten, als Mitglieder nicht begünstigt werden dürfen.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler