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Fachbeiträge
Keine pauschalierte Gewinnermittlung bei Flohmärkten/Pfennigbasaren
Gem. § 64 Abs. 5 AO können die Überschüsse aus der Verwertung von Altmaterial außerhalb einer ständig dafür vorgehaltenen Verkaufsstelle in Höhe des branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden. Diese für Vereine sehr vorteilhafte Regelung kann nach der Entscheidung des BFH nicht bei der Gewinnermittlung von Flohmärkten etc. in Anspruch genommen und sollte daher vom Schatzmeister genau beachtet werden.
Spender-Insolvenz gefährdet Vereinskasse
Ein Insolvenzverwalter kann bis zu vier Jahre lang Spenden zurückfordern, die ein in die Zahlungsunfähigkeit geratenes Unternehmen an einen Verein überwiesen hat.
Diese Aufzeichnungen müssen sein!
Wenn Sie in Ihrem Verein Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich relevante Tatbestände aufzuzeichnen. Außerdem müssen Sie bei der Einstellung die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses nach dem Nachweisgesetz schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser Aufzeichnungen spätestens einen Monat nach Beschäftigungsbeginn aushändigen.
Haftungsfreistellung von Mitgliedern bei Vereinsarbeiten
Wo gehobelt wird, da fallen Späne – das gilt auch in der Vereinsarbeit, vor allem dann, wenn der Verein auf die Hilfe und Mitarbeit seiner Mitglieder angewiesen ist und diese zur Erledigung von Aufgaben heranzieht. Was passiert, wenn die Mitglieder bei der Durchführung solcher Aufgaben im Auftrag des Vereins einen Schaden anrichten?
Unfall durch Pferdegespann bei Festumzug: Schadenersatz?
Immer wieder kommt es zu Zwischenfällen, wenn Pferde bei Vereinsveranstaltungen, Festen, Umzügen und Ausfahrten eingesetzt werden. Bei der Frage der Haftung des Tierhalters ist § 833 Satz 1 BGB einschlägig. Dessen Haftung ist jedoch nach § 833 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn das Tier dem Unterhalt des Halters dient und der Halter bei der Beaufsichtigung des Tieres die erforderliche Sorgfalt beachtet hat.