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Rücktritt des amtierenden Vorstands: Wie lange dauert die Amtszeit des neuen Vorstands?

Rücktritt des amtierenden Vereinsvorstands nach einer Amtszeit von einem Jahr. Die nächste Jahreshauptversammlung steht an und ein neuer Vorstand soll gewählt werden. Die Satzung sagt aus, dass der Vorstand für zwei Jahre gewählt wird. Vor einem Jahr. Wie lange ist jetzt der danach gewählte Vorstand im Amt? Für ein oder zwei Jahre?

Zunächst ist zu klären, um welchen Vorstand es sich handelt. Relevant aus Sicht des Registergerichts ist nur der Vereinsvorstand nach § 26 BGB, der ins Vereinsregister eingetragen wird.

In diesem Fall ist der gesamte (!) Vorstand zurückgetreten und ein komplett neuer Vorstand gewählt worden.

Diesen Fall wird die Satzung des Vereins nicht regeln, da er ja atypisch ist. So gesehen liegt damit eine Regelungslücke in der Satzung vor.

Wenn jedoch in der Mitgliederversammlung regulär ein vollständig neuer Vorstand gewählt wurde, muss man nach dem gesunden Menschenverstand dahin gehend argumentieren, dass es sich um eine Neuwahl handelte und damit der Vorstand für zwei Jahre neu gewählt wurde und keine Ersatzberufung für die verbleibende Amtszeit des alten Vorstands vorliegt (dies wäre die Gegenargumentation).

Fazit: Ein anderes Ergebnis wäre auch nicht praxisgerecht.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/ruecktritt-des-amtierenden-vorstands-wie-lange-dauert-die-amtszeit-des-neuen-vorstands)

 

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