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Teilnahmerecht

Teilnahmerecht

Alle Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Ob diesen Mitgliedern dann zudem auch ein Stimmrecht zusteht, ist unabhängig vom Teilnahmerecht. Das heißt, auch (Klein-)Kinder haben ein Teilnahmerecht und sind somit zur Mitgliederversammlung einzuladen. Werden nicht alle Mitglieder geladen, führt dies zu einer nicht-formgerechten Einberufung und somit zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der (dennoch) gefassten Beschlüsse. Analog haben Nicht-Mitglieder kein Teilnahmerecht.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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