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Reisekosten

Reisekosten

Innerhalb der steuerlichen Pauschbeträge können Reisekosten an ehrenamtlich Tätige gezahlt werden, d. h.

  • Nachgewiesene Aufwendungen für Flüge, Bahnfahrten, Taxifahrten etc. sowie 0,30 € bei Nutzung des eigenen Pkw,
  • Verpflegungsmehraufwendungen je nach Dauer der Auswärtstätigkeit,
  • Nachgewiesene Übernachtungskosten,
  • Nachgewiesene Reisenebenkosten (z. B. Gebühren für Gepäckaufbewahrung, Parkplatzgebühren o. ä.),
  • Nachgewiesene Bewirtungskosten.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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