Eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer auch im Verein liegt vor, wenn der Mitarbeiter weisungsgebunden und in die Vereinsorganisation eingegliedert ist. Dann muss der Verein u. a. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Zentrales Merkmal einer nichtselbstständigen Arbeit ist die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten, die sich in einer Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betriebsablauf des Vereins zeigt.