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Kurz und Knapp
Nicht-eingetragener Verein
Nicht-rechtsfähiger Verein
Der nicht-eingetragene (= nicht-rechtsfähige) Verein ist eine auf gewisse Dauer berechtigte Personenvereinigung zur gesamten Hand, die zur Verfolgung ihrer Zwecke von der Einzelpersönlichkeit ihrer Mitglieder unabhängig ist und die im Wirtschaftsverkehr als selbständige Einheit auftritt, die sich dementsprechend eine körperliche, durch Satzung geregelte Verfassung gegeben hat, einen Gesamtnamen führt und vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
Die wichtigsten Unterschiede zum rechtsfähigen Verein sind:
- Ein nicht-rechtsfähiger Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
- Ein nicht-rechtsfähiger Verein kann nicht in eigenem Namen Klage erheben.
- Ein nicht-rechtsfähiger Verein besitzt keine Grundbuchfähigkeit.
- Ein nicht-rechtsfähiger Verein besitzt keine Erbfähigkeit.
- Für Vertragsschulden haften die Mitglieder des nicht-rechtsfähigen Vereins gesamthänderisch.
- Für Rechtsgeschäfte gegenüber Dritten haftet der Handelnde persönlich; diese persönliche Haftung kann durch die Satzung nicht ausgeschlossen werden!
Die Abgrenzung zwischen einem nichtrechtsfähigen Verein und einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann u. U. schwierig sein.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler