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			Die gemeinnützige GmbH
Die gemeinnützige GmbH
Bisher galt der gemeinnützige Verein als klassische Rechtsform für gemeinnützige Organisationen. Inzwischen werden immer mehr "Non-Profit-Unternehmen" als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Obwohl eine Kapitalgesellschaft, gelten auch für sie gemeinnützigkeitsrechtliche Besonderheiten und Steuervergünstigungen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Vorteile einer gemeinnützigen GmbH:
- Haftungsbegrenzung.
 - Körperschaft- und Gewerbesteuerfreiheit in den satzungsmäßigen Tätigkeitsbereichen.
 - In der Regel ermäßigte Umsatzbesteuerung in den satzungsmäßigen Tätigkeitsbereichen.
 - Körperschaft- und Gewerbesteuerfreiheit im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sofern die Umsatzgrenze i. H. v. 35.000 € nicht überschritten wurde.
 - Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen.
 - Gründung einer Unternehmergesellschaft (sog. „Mini-GmbH“ oder „GmbH light“) möglich.
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Die Nachteile einer gemeinnützigen GmbH:
- Gesellschaftervertrag muss den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften genügen.
 - Tatsächliche Geschäftsführung des Unternehmens muss den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
 - Abschluss eines Gesellschaftervertrags in notarieller Form.
 - Bilanzierungspflicht und damit zusammenhängende, erweiterte Aufzeichnungspflichten (z. B. Verfahrensdokumentation).
 - Vereinfachte Gründung von Unternehmergesellschaften ist unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.
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(c) Steuerberatung Sandra Oechler