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Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigung

Gemeinnützige Vereine sind berechtigt, für erhaltene Geld- oder Sachzuwendungen amtlich vorgeschriebene Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Diese ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung ist zwingende Voraussetzung für den Abzug der Spende als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung des Zuwendenden bzw. als Betriebsausgabe bei nicht-natürlichen Personen.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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