Vereine mit Grundbesitz sollten eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, sofern aus dem Grundbesitz selbst eine Gefahrenquelle hervorgeht. Bei Gebäuden ist diese Gefahrenquelle größer als bei Grundstücken. Gezahlt werden z. B. Schäden aus Versäumnissen der Räum- und Streupflicht oder Schäden, die aus Mängeln am Gebäude, bzw. des Grundstücks entstehen (Dachziegel fallen vom Dach, defekte Zäune, etc.).