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Aufgabenverteilungsplan
Grundsätzlich gilt im Vorstand die Gesamtgeschäftsführung, d. h. alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich durch (Mehrheits-)Beschluss getroffen und alle Vorstandsmitglieder sind damit für alle Handlungen verantwortlich.
Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein Aufgabenverteilungsplan existiert, der jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- Die Aufgabenverteilung wird in der Satzung verankert oder die Satzung ermächtigt den Vorstand explizit, eine Aufgabenverteilung vorzunehmen.
- Die Aufgabenverteilung erfolgt dergestalt, dass einzelne Aufgabenbereiche klar abgegrenzt werden können.
- Der Bereichsverantwortliche erhält die notwendigen Kompetenzen, um alle Entscheidungen in seinem Bereich ohne einen (zusätzlichen) Vorstandsbeschluss treffen zu können.
- Es wird nur die Person zum Bereichsverantwortlichen "bestellt", die auch die notwendigen persönlichen und fachlichen Fähigkeiten hierfür besitzt.
Sollte der Verein in eine, insbesondere finanzielle, Krise geraten, kann jedoch auch ein solcher Aufgabenverteilungsplan nicht unbedingt vor einer Gesamthaftung schützen.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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